Was der Koalitionsvertrag 2025 für Tierärztinnen bedeutet
- Kai Först
- vor 14 Minuten
- 2 Min. Lesezeit
Der neue Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD bringt zahlreiche Reformpläne mit sich. Auch wenn Tierärztinnen und Tierärzte nicht explizit genannt werden, betreffen viele der angestrebten Maßnahmen ihren Berufsalltag indirekt. Besonders Themen wie Tiergesundheit, Nutztierhaltung, Digitalisierung und Bürokratieabbau dürften Auswirkungen auf die tierärztliche Praxis haben.

Tiergesundheitsrecht auf dem Prüfstand
Ein zentrales Anliegen des Vertrags ist die Reform des Tiergesundheitsrechts. Ziel ist eine Harmonisierung und bessere Praxistauglichkeit. Hierzu soll unter anderem die nationale Tiergesundheitsstrategie weiterentwickelt werden, wobei eine bessere Datenvernetzung im Fokus steht. Auch die Entschädigungshöchstsätze bei Tierseuchen sollen aktualisiert werden. Diese Maßnahmen könnten die Zusammenarbeit zwischen Tierärztinnen und Behörden erleichtern.
Bürokratieabbau entlastet Praxen
Der Koalitionsvertrag sieht ein umfassendes Bürokratieentlastungsgesetz vor. Vorgesehen sind unter anderem eine Reduktion von Berichtspflichten, der Abbau von Schriftformerfordernissen sowie der verstärkte Einsatz digitaler Lösungen. Besonders für Tierarztpraxen, die öffentliche Leistungen abrechnen oder mit Ämtern kommunizieren, ist dies ein potenzieller Gewinn an Effizienz.
Stallbau und Tierhaltung: Auswirkungen auf Nutztierpraxis
Auch für Tierärztinnen im Bereich Nutztierhaltung sind relevante Änderungen geplant. Der Bestandsschutz für Tierwohlställe soll auf mindestens 20 Jahre ausgedehnt werden. Zudem sollen Bauverfahren vereinfacht und ein neues Prüfverfahren für Stallsysteme eingeführt werden. Die geplante Überarbeitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes zielt darauf ab, mehr Transparenz und Tierwohlorientierung zu schaffen.
Digitalisierung im Gesundheitsbereich
Zwar primär auf die Humanmedizin ausgerichtet, betont der Vertrag die Bedeutung digitaler Dokumentationssysteme. Sollte dieser Ansatz auch auf die Tiermedizin übertragen werden, könnte dies zu einheitlicheren, digitalen Prozessen in der tierärztlichen Praxis führen. Hier besteht Potenzial für eine deutliche Entlastung bei der Dokumentation.
Arbeitszeiten und Bereitschaftsdienste im Fokus
Ein weiterer Punkt mit möglicher Relevanz für den tierärztlichen Notdienst ist die geplante Flexibilisierung der Arbeitszeitregelung. Vorgesehen ist, die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Betrachtung zu ersetzen. Das könnte auch für Bereitschaftsdienste im tierärztlichen Bereich neue Möglichkeiten eröffnen. Zudem kündigt der Vertrag eine gesetzliche Regelung zur Sozialversicherungsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten im Bereitschaftsdienst an – zunächst für den humanmedizinischen Bereich, mit möglichem Diskussionspotenzial für die Tiermedizin.
Abgleich mit den Forderungen des bpt
Ein Vergleich mit dem Forderungspapier des Bundesverbands Praktizierender Tierärzte (bpt) zeigt, dass einige zentrale Anliegen im Koalitionsvertrag aufgegriffen wurden. Die Flexibilisierung der Arbeitszeiten, der Abbau von Bürokratie sowie eine schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse finden sich in beiden Dokumenten wieder. Ebenso adressiert der Koalitionsvertrag Anreize für eine Rückkehr aus dem Ruhestand – eine Forderung des bpt. Dagegen bleiben andere wichtige Punkte wie die Modernisierung der TAppV, ein besserer Mutterschutz für Selbstständige, gesicherte Kinderbetreuung, regelmäßige GOT-Anpassung, verpflichtende Tiergesundheitsbesuche sowie eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Heimtiere im Vertrag unberücksichtigt.
Auch wenn Tierärztinnen im Koalitionsvertrag nicht namentlich Erwähnung finden, zeigen sich in mehreren Bereichen wichtige Weichenstellungen. Die geplanten Reformen versprechen eine verbesserte Zusammenarbeit mit den Behörden, effizientere Prozesse und neue Rahmenbedingungen insbesondere im Bereich der Nutztierhaltung. Tierärztinnen sollten die Umsetzung der Vorhaben aktiv verfolgen und sich frühzeitig auf kommende Veränderungen einstellen.
Quellen:
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD: "Verantwortung für Deutschland", 21. Legislaturperiode, April 2024. [PDF abrufbar unter https://www.cdu.de/koalitionsvertrag-2025]
Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt): "Forderungen zur Bundestagswahl 2025", Frankfurt am Main, 10. Februar 2025
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