Die tierärztliche Versorgung ist ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitswesens, und im Notfall ist schnelle Hilfe unerlässlich. Doch wenn es um die Notdienstregelungen für Tierärzte geht, zeigt sich in Deutschland ein uneinheitliches Bild. Die Bestimmungen variieren von Bundesland zu Bundesland erheblich, was für Tierhalter und Tierärzte gleichermaßen verwirrend sein kann. Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Unterschiede und gibt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Notdienstregelungen.
Regionale Unterschiede in den Notdienstzeiten
Ein zentraler Unterschied betrifft die Notdienstzeiten. Während einige Bundesländer klare Zeiten vorgeben, setzen andere auf flexiblere oder weniger präzise Formulierungen.
Klare Zeitvorgaben: Bundesländer wie Sachsen und Sachsen-Anhalt haben detaillierte Regelungen. In Sachsen gilt der Notdienst täglich von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des Folgetages (Nacht), am Wochenende von Freitag 18:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr3. Sachsen-Anhalt hat ähnliche Zeiten, ebenfalls täglich von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr, am Wochenende von Freitag 18:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr und an Feiertagen von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr.
Abweichende Regelungen: In Hamburg beginnt die Notdienstbereitschaft Montag bis Freitag um 20:00 Uhr und endet um 8:00 Uhr. An Wochenenden und Feiertagen ist der Notdienst von 8:00 Uhr bis 8:00 Uhr des Folgetages aktiv.
Flexiblere Regelungen: Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg haben weniger detaillierte Vorgaben. Hier beginnt der tägliche Notfalldienst in der Regel um 8:00 Uhr und endet am nächsten Tag um 8:00 Uhr, kann sich aber auch über mehrere Tage erstrecken.
Unklare Formulierungen: In Rheinland-Pfalz werden die Zeitpunkte der Notdienste und die Notfalldienstbezirke den Tierärzten von der Landestierärztekammer mitgeteilt, ohne dass spezifische Uhrzeiten in den Quellen genannt werden.
Thüringen hat eine Regelung, dass der Notdienst in der Regel von Montag bis Freitag von 18:00 Uhr bis zum Folgetag 08:00 Uhr dauert und am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und am 31.12. von 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages.
Notdienstbezirke und -organisation
Die Organisation des Notdienstes ist ebenfalls unterschiedlich geregelt:
Notfalldienstbezirke: Viele Bundesländer legen Notfalldienstbezirke fest, um eine gleichmäßige Belastung der Tierärzte zu gewährleisten. Die Größe dieser Bezirke soll sicherstellen, dass die tierärztliche Versorgung gewährleistet ist. Die Tierärzte werden in der Regel dem Notdienstbezirk zugeordnet, in dem sich ihre Praxis befindet
Zentrale Organisation: In einigen Bundesländern, wie Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern, wird der Notdienst zentral von der Landestierärztekammer organisiert.Diese Kammern richten eine zentrale Rufnummer ein und koordinieren die Dienstpläne.
Dezentrale Organisation: In anderen Bundesländern, wie Niedersachsen, sind die Kreisstellen der Tierärztekammer für die Organisation des Notdienstes zuständig. Hier werden auch die Einzelheiten des Notfalldienstes von den jeweiligen Kreisstellen geregelt.
Verpflichtung zur Teilnahme am Notdienst
Die Verpflichtung zur Teilnahme am Notdienst ist in den meisten Bundesländern gegeben:
Allgemeine Verpflichtung: In vielen Bundesländern sind alle niedergelassenen Tierärzte grundsätzlich verpflichtet, am Notdienst teilzunehmen.
Ausnahmen: Es gibt jedoch Ausnahmen. In einigen Bundesländern können sich Tierärzte unter bestimmten Voraussetzungen vom Notdienst befreien lassen. Gründe hierfür können zum Beispiel schwere Erkrankungen, besondere familiäre Belastungen oder eine Spezialisierung sein, die es unmöglich macht, alle notwendigen Notfallmaßnahmen durchzuführen.
Vertretungen: Die Tierärzte können den Notdienst persönlich, durch angestellte Tierärzte oder durch Vertreter leisten.
Information der Öffentlichkeit
Die Information der Tierhalter über den Notdienst ist ebenfalls unterschiedlich geregelt. Einige Bundesländer setzen auf eine zentrale Rufnummer, andere auf die Veröffentlichung der diensthabenden Tierärzte:
Zentrale Rufnummer: In Sachsen gibt es eine landeseinheitliche Notrufnummer, die von der Landestierärztekammer veröffentlicht wird3. Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird eine zentrale Rufnummer genutzt.
Veröffentlichung der Diensthabenden: In Rheinland-Pfalz soll der Notdienst unter Nennung von Namen und Rufnummern der Diensthabenden veröffentlicht werden.
Aushangpflicht: In Hessen sind Tierärzte verpflichtet, die Patientenbesitzer über den diensthabenden Tierarzt tagesaktuell durch einen Aushang am Praxiseingang zu informieren.
Fazit
Die Notdienstregelungen für Tierärzte in Deutschland sind komplex und regional sehr unterschiedlich. Während einige Bundesländer detaillierte Vorgaben und eine zentrale Organisation haben, setzen andere auf flexiblere Regelungen und dezentrale Lösungen. Für Tierhalter bedeutet dies, dass es wichtig ist, sich über die spezifischen Regelungen im eigenen Bundesland zu informieren. Für Tierärzte ist es unerlässlich, die jeweiligen Bestimmungen zu kennen und sich an die Vorgaben zu halten. Einheitliche Regelungen auf Bundesebene könnten hier für mehr Klarheit und eine bessere Versorgung der Tiere sorgen.
Hier die Notdienstzeiten für Kleintiere laut Notdienstverordnungen der Tierärztekammern in Deutschland:
Kleintiere | Notdienstzeiten | Wochentags | Wochenende | Feiertags (inkl.24.+31.12.) |
Baden-Württemberg | 08 Uhr bis 08 Uhr des Folgetages | 08 Uhr bis 08 Uhr des Folgetages | ||
Bayern | Bezirksverbände entscheiden | Bezirksverbände entscheiden | Bezirksverbände entscheiden | |
Berlin | ausreichende tierärztliche Versorgung an Wochenenden, Feiertagen sowie in den Nachtstunden | |||
Brandenburg | 8:00 Uhr bis 8:00 Uhr | 8:00 Uhr bis 8:00 Uhr | 8:00 Uhr bis 8:00 Uhr | |
Bremen | 18 Uhr - 22 Uhr | 8 Uhr - 22 Uhr | 8 Uhr - 22 Uhr | |
Hamburg | 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr | 8:00 Uhr bis 8:00 Uhr des darauffolgenden Tages | 8:00 Uhr bis 8:00 Uhr des darauffolgenden Tages | |
Hessen | jederzeit | jederzeit | jederzeit | |
Mecklenburg-Vorpommern | ganztägig | ganztägig | ganztägig | |
Niedersachsen | jeden Tag durchgehend | jeden Tag durchgehend | jeden Tag durchgehend | |
Nordrhein-Westfalen (Nordrhein) | Montag bis Freitag von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr; Samstag, Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen von 18:00 Uhr des letzten Werktags bis 08:00 Uhr des auf den Feiertag folgenden Tages. | 18-8 Uhr | 18 Uhr Freitag bis 8 Uhr Montag | 18 Uhr des Vortages bis 8 Uhr des Folgetages |
Nordrhein-Westfalen (Westfalen-Lippe) | 18-8 Uhr | 18 Uhr Freitag bis 8 Uhr Montag | 18 Uhr des Vortages bis 8 Uhr des Folgetages | |
Rheinland-Pfalz | 19 - 8 Uhr | Samstag 12 Uhr bis Montag um 8 Uhr | Vortag 20 Uhr - 8 Uhr nach dem Feiertag | |
Saarland | kein | 8 Uhr - 22 Uhr | 8 Uhr - 22 Uhr | |
Sachsen | 18 Uhr - 8 Uhr | 18 Uhr Freitag bis 8 Uhr Montag | 00 Uhr - 24 Uhr | |
Sachsen-Anhalt | 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr | Freitag 18:00 Uhr bis Montag 08:00 | 00 Uhr - 24 Uhr | |
Schleswig-Holstein | 08 Uhr bis 08 Uhr des Folgetages | 08 Uhr bis 08 Uhr des Folgetages | 08 Uhr bis 08 Uhr des Folgetages | |
Thüringen | 18 Uhr bis 08 Uhr | 08 Uhr bis 08 Uhr des Folgetages | 08 Uhr bis 08 Uhr des Folgetages |
Sollten Sie einen Notfall mit Ihrem Haustier (Hund, Katze) haben, finden Sie die nächste Tierarztpraxis im Notdienst unter www.tiernotdienst.de.
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