Auf www.tino247.de möchten wir unsere Leser*innen stets über wichtige Entwicklungen in der Branche informieren. Dieser Bericht ist von besonderer Bedeutung, da es sich um die Erweiterung der Tierklinik in Gessertshausen handelt, die für die 24/7-Versorgung von Tieren in Augsburg und Umgebung eine zentrale Rolle spielt. Die geplante Erweiterung, die nun vorläufig gestoppt wurde, hätte die medizinische Versorgung und die Arbeitsbedingungen erheblich verbessert.
Ein Rückblick
Vor einem Jahr war die Freude bei Tierfreunden groß: Die Tierklinik in Gessertshausen sollte erweitert werden. Der Bebauungsplan war vom Gemeinderat genehmigt worden und die Bauarbeiten standen kurz vor dem Start. Die Erweiterung sollte vor allem die Intensivstation für Kleintiere verbessern, die seit 2021 in Containern untergebracht ist. Auch die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter sollten optimiert werden.
Der Baustopp
Doch nach einem Jahr kam das vorläufige Aus. Ein Anwohner hatte eine Normenkontrollklage erhoben, woraufhin der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Vorhaben im Eilverfahren stoppte. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit mehreren Mängeln im Bebauungsplan. Bereits im Herbst 2023 hatte sich angedeutet, dass der Bauantrag für die geplante Betriebsleiterwohnung mit Rundstall, Paddocks und Bewegungsflächen für Pferde nicht genehmigt werden würde. Bürgermeister Jürgen Mögele hatte damals erklärt, dass man in Rücksprache mit dem Landratsamt Augsburg auf die Bremse getreten sei.
Historischer Kontext
Um die aktuelle Auseinandersetzung zu verstehen, muss man ins Jahr 1988 zurückblicken. Damals wurde die Tierklinik aus einer Tierarztpraxis heraus gegründet und in den folgenden Jahrzehnten erheblich erweitert. Heute ist sie nicht nur der größte Arbeitgeber in Gessertshausen, sondern auch eine wichtige medizinische Anlaufstelle für Pferdehalter aus der ganzen Region. Mit ihrem Wachstum stieg jedoch auch das Verkehrsaufkommen und die Größe der Lieferwagen, da inzwischen auch Groß- und Wildtiere behandelt werden.
Rechtliche Auseinandersetzungen
Die Frage, ob die Klinik zum Außen- oder Innenbereich der Gemeinde zählt, war bereits 2018 Thema eines Gerichtsverfahrens. Die Richter hatten damals keine abschließende Entscheidung getroffen, was jedoch für die Einhaltung der zulässigen Immissionswerte entscheidend ist. Diese Werte wurden mit der Verwaltungsvorschrift TA Luft 2021 nochmals verschärft.
Mängel im Bebauungsplan
Der aktuelle Bebauungsplan weist mehrere Mängel auf. Die geplanten Gebäude seien mit einer Breite von 22 Metern zu massiv und als „gebietsunverträglich“ einzustufen. Zudem müsse die Prognose des Geruchsgutachtens, das dem Bebauungsplan zugrunde liegt, einem „worst-case“-Szenario standhalten. Ein Sachverständiger hatte Zweifel an den Wetterdaten und Rechenmodellen geäußert und kam zu dem Ergebnis, dass die zulässigen Grenzwerte überschritten würden.
Keine vollendeten Tatsachen schaffen
Bis das Hauptverfahren abgeschlossen ist, sollen keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden. Das Gericht bemängelte zudem, dass der bisherige Bebauungsplan keine Durchführungsverpflichtung enthält. Das bedeutet, dass die Immissionswerte während der Bauphase nicht eingehalten werden müssen, was den Anwohnern schwere Nachteile bringen würde.
Fazit
Der Fall zeigt, dass es nicht immer der Fachkräftemangel ist, der die Versorgung in einer Tierklinik erschwert. Auch rechtliche und administrative Hürden können erhebliche Auswirkungen auf die medizinische Versorgung und die Arbeitsbedingungen in einer Klinik haben. Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs verdeutlicht, wie wichtig eine sorgfältige Planung und die Berücksichtigung aller rechtlichen Vorgaben sind, um langfristig erfolgreiche Bauvorhaben zu realisieren.
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